Aktivversicherte
Infos für Aktivversicherte
Entdecken Sie hier alle Vorteile und Services, die wir exklusiv für Sie als versicherte Person bieten. Sie finden alles, was Sie über Ihre Beiträge, Leistungen, Versicherungsbedingungen und mehr wissen müssen. Wenn Ihr Leben eine neue Richtung einschlägt, hat dies oft Auswirkungen auf Ihre berufliche Vorsorgesituation. Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung Ihrer Altersvorsorge.
Versicherte Leistungen
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Altersrente
Der Anspruch auf die Altersrente beginnt mit Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Dieses liegt für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem 58. Geburtstag möglich. Versicherte können das Arbeitsverhältnis auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus fortsetzen, und zwar bis längstens zum Ersten des Monats nach dem 70. Geburtstag.
Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus der Multiplikation des individuellen Sparguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung mit dem dann gültigen Umwandlungssatz.
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IV-Rente
Aktivversicherte Personen haben Anspruch auf Invalidenleistungen der Valora Pensionskasse, sofern sie vor dem ordentlichen Pensionierungsdatum aufgrund von Krankheit oder Unfall invalid werden. Versicherte, die von der Invalidenversicherung (IV) als invalid anerkannt werden, erhalten eine lebenslange Invalidenrente der Valora Pensionskasse. Die Höhe der Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab, welcher von der eidgenössischen Invalidenversicherung festgelegt wird.
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Ehegattenrente / Lebenspartnerrente
Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf eine Ehegattenrente, wenn sie für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen müssen oder älter als 45 Jahre sind und mindestens 5 Jahre mit der verstorbenen Person verheiratet waren. Die jährliche Ehegattenrente beträgt 60% der Invalidenrente.
Lebenspartner haben Anspruch auf die gleichen Rentenleistungen wie Ehepartner, sofern sie die kumulativen Bedingungen gemäss Art. 18, Vorsorgereglement der Valora Pensionskasse, erfüllen.
Hinterbliebene geschiedene Ehepartner haben Anspruch auf eine Rente, sofern die Ehe mindestens 10 Jahre dauerte und im Scheidungsurteil eine lebenslängliche Rente zugesprochen wurde.
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Pensionierten-Kinderrente
Sie haben Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente, sofern Ihre Kinder unter 18 Jahre alt sind.
Wenn Ihre Kinder älter als 18 Jahre sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden und nicht hauptberuflich erwerbstätig sind, besteht der Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.
Bitte reichen Sie uns zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung eine Kopie des Familienbüchleins und, sofern nötig, eine Kopie der Ausbildungsbestätigung ein.
Die Pensionierten-Kinderrente beträgt 20% Ihrer Altersrente.
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Todesfallkapital Aktivversicherte
Stirbt eine erwerbstätige, versicherte Person vor der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung, besteht Anspruch auf ein Todesfallkapital. Bei teilinvaliden und teilpensionierten Personen beschränkt sich der Anspruch auf den aktiven Teil der Vorsorge. Die Begünstigten für ein Todesfallkapital können mit dem Formular «Erklärung über die Verteilung des Todesfallkapitals, Anhang 7» der Valora Pensionskasse mitgeteilt werden.
Wechsel Arbeitsstelle
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Eintritt
Der Eintritt in die Pensionskasse erfolgt mit der Anmeldung durch den Arbeitgeber. Aufnahmekriterien sind der Jahreslohn (mindestens CHF 22’680), das Alter und die Dauer des Arbeitsvertrages. Weitere Informationen sind im Merkblatt Neueintritt nachzulesen.
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Gesundheitsprüfung
Die Valora Pensionskasse kann von einem Versicherten bei seinem Eintritt Auskunft über den Gesundheitszustand verlangen, ärztliche Auskünfte einholen oder ihn auf Kosten der Valora Pensionskasse von einem Vertrauensarzt untersuchen lassen. Deshalb erhalten Aktivversicherte, mit einem AHV-Jahreslohn über CHF 120’960 von der Valora Pensionskasse mit den Eintrittsunterlagen einen Gesundheitsfragebogen.
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Austritt
Verschiedene Gründe können zu einem Austritt aus unserer Pensionskasse führen. Gerne informieren wir Sie individuell zu Ihrer konkreten Situation.
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Austritt nach 58
Wenn Sie beim Austritt das 58. Altersjahr vollendet haben und keiner neuen Pensionskasse beitreten, können Sie gemäss Art. 23 Abs. 3 des Vorsorgereglements zwischen der Überweisung der Austrittsleistung und einer vorzeitigen Pensionierung wählen. Ein Teilaustritt ist nicht möglich.
Beziehen Sie Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV), sind Sie abhängig von deren Höhe für die Risiken Tod und Invalidität bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichert. Weitere Informationen finden Sie unter www.aeis.ch.
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Stellenwechsel
Bei einem Stellenwechsel bringen Sie neben Tatendrang und Ihren Fähigkeiten auch Ihr Guthaben der 2. Säule mit. Die Pensionskassen sind gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen.
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Interner Wechsel
Bei einem internen Stellenwechsel werden wir Ihr Sparguthaben auf die Neuanstellung umbuchen.
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Arbeitslosigkeit
Wir helfen Ihnen, nach einer Kündigung oder wenn es mit einer Neuanstellung nicht auf Anhieb klappt, die Anschlusslösung für Ihr Altersguthaben zu organisieren.
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Freiwillige Weiterversicherung
Freiwillig das Pensum reduziert oder unfreiwillig die Arbeitsstelle verloren? Änderungen der Lohnzahlungen vor der Pensionierung können die Vorsorgesituation beeinträchtigen. Lassen Sie sich über Optionen für Weiterversicherungen beraten, um Einbussen und Risiken abzufedern.
Leben
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Heirat
Bitte teilen Sie der Valora Pensionskasse mit, an welchem Tag der Bund geschlossen wird. Pensionskassen sind gesetzlich verpflichtet, das Guthaben in der 2. Säule für den Tag der Eheschliessung zu berechnen.
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Konkubinat
Informieren Sie sich frühzeitig, wie Sie Ihren Lebenspartner einem Ehepartner gleichstellen können – gerade bei gemeinsamen Kindern. Ohne vertragliche Regelung haben Unverheiratete im Todesfall des Lebenspartners oft schlechte Karten.
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Scheidung
Bei Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird das Geld, welches während der Ehe in die Pensionskasse einbezahlt wurde, geteilt. Das vor der Heirat einbezahlte Geld bleibt den Ehepartnern hingegen jeweils erhalten.
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Wohneigentum (WEF)
Für ein selbstgenutztes Wohneigentum (Wohnung, Einfamilienhaus) kann zur Finanzierung die vorhandene Freizügigkeitsleistung vorbezogen oder verpfändet werden. Weitere Informationen sind im Merkblatt Wohneigentum nachzulesen.
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Wegzug ins Ausland
Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen möchten, ist die Behandlung Ihrer Freizügigkeitsleistung abhängig von Ihrer Zieldestination. Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt Austritt aus der Valora Pensionskasse.
Aktuelle Arbeitsstelle
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Beiträge
Sie und Ihr Arbeitgeber leisten monatliche Sparbeiträge, mit denen Ihr Altersguthaben aufgebaut wird. Zudem entrichten Sie und Ihr Arbeitgeber Risikobeiträge. Mit diesen werden die Invaliden- und Hinterlassenenleistungen finanziert. Die Höhe der Spar- und Risikobeiträge finden Sie auf Seite 2 Ihres Leistungsausweises unter dem Abschnitt «Finanzierung».
Wählbare Sparbeiträge im Basisplan ab 2023
Alter Light Plus / Standard Max Arbeitgeber alle Varianten 25–34 5.00% 5.25% 5.25% 5.25% 35–44 7.50% 7.75% 8.25% 8.25% 45–54 8.00% 8.25% 10.75% 10.75% 55–70 8.50% 8.75% 11.25% 13.25% Risikobeiträge im Basisplan ab 2023
Alter Arbeitnehmende Arbeitgeber 18–24 0.00% 1.00% 25–34 1.00% 1.00% 35–44 1.00% 1.50% 45–54 1.50% 2.50% 55–65 1.50% 3.00% 66–70 1.00% 1.00% Wählbare Sparbeiträge im Zusatzplan ab 2023
Alter Light / Standard Plus Max Arbeitgeber alle Varianten 18–70 1.00% 2.00% 3.00% 3.00% Risikobeiträge im Zusatzplan ab 2023: Arbeitnehmende 0.50%, Arbeitgeber 0.50% (Alter 18–70).
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Wählbare Sparpläne für Arbeitnehmende
Sie möchten Ihr Altersguthaben flexibel ansparen und je nach Lebenssituation mal mehr oder weniger Geld fürs Alter zur Seite legen? Bei uns können Sie zwischen drei Sparplänen («Light», «Plus» und «Max») wählen und so Ihren Lebensstandard im Ruhestand eigenverantwortlich beeinflussen.
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Einkauf
Mit privaten Einkäufen können Sie von einer unmittelbaren Verbesserung der Leistungen und steuerlichen Vorteilen profitieren. Weitere Informationen sind im Merkblatt Einkauf in die Pensionskasse nachzulesen.
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Leistungsausweis
Der persönliche Leistungsausweis dient der Information der Versicherten über den Stand ihrer Versicherungssituation. Sie können Ihren persönlichen Leistungsausweis jederzeit auf unserem Online-Portal «myVPK» einsehen.
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Lohnänderung
Lohnänderungen haben immer eine Auswirkung auf die berufliche Vorsorgesituation. So entstehen zum Beispiel bei Lohnänderungen Vorsorgelücken und damit Handlungsbedarf. Wir beraten Sie gerne.
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Unbezahlter Urlaub
Sich ausklinken und den Arbeitsalltag für ein paar Monate hinter sich lassen? Immer häufiger fragen Arbeitnehmende nach der Möglichkeit sogenannter Sabbaticals. Nicht vergessen sollten Sie vor der Auszeit aber, die Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz abzuklären. Wir beraten Sie gerne.
Vorsorgefall
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Invalidität
Vertrauen Sie auf das stabile Auffangnetz, welches die Valora Pensionskasse den Versicherten beim Eintritt einer Invalidität garantiert. Die ausbezahlten Leistungen werden durch die Risikobeiträge aller Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gedeckt.
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Todesfall
Stirbt eine erwerbstätige, versicherte Person vor der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung, besteht für berechtigte Nahestehende Anspruch auf eine lebenslange Rente und teilweise auf ein Todesfallkapital. Bestimmen Sie die Begünstigten zu Lebzeiten – und korrigieren Sie diesen Entscheid, falls Ihre Verhältnisse sich ändern. Weitere Informationen sind im Merkblatt Todesfallkapital nachzulesen.
Wählbare Sparpläne
Sie können Ihre Altersvorsorge aktiv mitgestalten: Mit den wählbaren Sparplanvarianten «Light», «Plus» und «Max» bestimmen Sie Ihre Sparbeiträge – und damit Ihre späteren Altersleistungen – selbst mit. Ein Wechsel des Sparplans ist einmal jährlich per 1. Januar möglich und muss bis spätestens 30. November mit dem Formular «Wahl der Sparplanvariante» der Valora Pensionskasse mitgeteilt werden.
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