Meldepflicht

Meldepflicht

Der angeschlossene Arbeitgebende meldet der Valora Pensionskasse alle für die Vorsorge relevanten Gegebenheiten. Zudem informiert er sein bei der Valora Pensionskasse versichertes Personal gemäss Anschlussvereinbarung über die Grundzüge des Anschlusses.

  • Eintritt

    Den Eintritt einer zu versichernden Person melden Sie uns bitte zeitnah mit dem Formular «Eintrittsmeldung». Die Formulare «Eintrittsmeldung in die Valora Pensionskasse» und «Übertragung von Freizügigkeitsguthaben» werden der versicherten Person im Rahmen des Eintrittsprozesses durch die Valora Pensionskasse direkt zugestellt. Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern.

  • Lohnmeldungen und Mutationen

    Gemäss Vereinbarung mit den Arbeitgebenden werden die Lohndaten monatlich elektronisch übermittelt. Die einfache und unkomplizierte Übermittlung der Lohndaten und Mutationen erfolgt über das Online-Portal «myVPK». Registrieren Sie sich noch heute und profitieren Sie u.a. von folgenden Vorteilen:

    • Übermittlung von Lohndaten und Mutationen wie z.B. Änderungen des Beschäftigungsgrades und der Personalien.
    • Übersicht aller Versicherten Ihrer Firma inkl. Personaldaten, Löhne und PK-Beiträge.
    • Rechnungen und Kontoauszüge jederzeit einsehen und selber generieren.
    • Dokumentenablage für Ihre Pensionskassen-Unterlagen sowie häufig verwendete Formulare und Merkblätter.
    • Kommunikation mit der Valora Pensionskasse jederzeit online.

    Lohnänderungen: Bitte teilen Sie uns Lohnänderungen umgehend mit. Nur so können wir die Vorsorgebeiträge korrekt berechnen.

    Änderungen Beschäftigungsgrad: Eine Änderung hat in der Regel Auswirkungen auf den Lohn und somit auf die Pensionskassenbeiträge. Bitte melden Sie uns entsprechende Änderungen umgehend.

    Änderungen Personalien: Bitte informieren Sie uns umgehend über Änderungen wie z.B. eine neue Adresse, eine Namens- oder eine Zivilstandsänderung.

    Unbezahlter Urlaub: Bitte geben Sie der versicherten Person das Formular «Unbezahlter Urlaub» ab und melden Sie uns diesen vor dem Antritt.

  • Austritt

    Den Austritt einer versicherten Person melden Sie uns bitte zeitnah, spätestens im Austrittsmonat, mit dem Formular «Austrittsmeldung». Im Rahmen der Abwicklung stellt die Valora Pensionskasse der austretenden Person die notwendigen Formulare direkt zu. Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern.

  • Austritt infolge Vorpension

    Bitte melden Sie uns eine vorzeitige Pensionierung vor dem gewünschten Pensionierungstermin mit dem Formular «Austrittsmeldung».

  • Invalidität

    Vertrauen Sie auf das stabile Auffangnetz, das die Valora Pensionskasse den Versicherten beim Eintritt von Invalidität garantiert. Die ausbezahlten Leistungen werden durch die Risikobeiträge aller Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gedeckt. Bitte informieren Sie uns mittels Formular «Anmeldung einer möglichen Invalidität», sobald jemand aus Ihrem Team bei der Eidg. Invalidenversicherung (IV) angemeldet wurde, sowie wenn Arbeitnehmende infolge Krankheit oder Unfall mehr als sechs Monate arbeitsunfähig werden.

  • Todesfall

    Bitte melden Sie uns den Tod einer versicherten Person mit dem Formular «Todesfallmeldung» (bitte nicht als «Austritt» melden). Wir sind dankbar, wenn Sie uns Ihnen bekannte Hinterbliebene (Ehegatte, Kinder, Lebenspartner) mitteilen.

Contact de la Caisse de pension Valora

Contact de la Caisse de pension Valora

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 08.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr