Neuanschluss

Vorsorgelösungen der Valora Pensionskasse

Attraktive Vorsorgebedingungen sind zunehmend mitentscheidend, um motivierte Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu halten. Die Valora Pensionskasse verpflichtet sich, als umhüllende Vorsorgeeinrichtung mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeleistungen zu erbringen und ermöglicht gleichzeitig Leistungen, die über das BVG-Minimum hinausgehen. Seit 2010 führt die Pensionskasse für die Gesamtheit ihrer Versicherten ein Vorsorgewerk, und zwar ein Beitragsprimat umhüllend mit Basis- und Zusatzplan für die Aktivversicherten sowie die Rentenbezüger.

  • Basisplan: Beträgt Ihr Jahreslohn mehr als CHF 22’680 (Eintrittsschwelle ab dem Jahr 2025), sind Sie im Basisplan versichert.
  • Zusatzplan: Ab einem Jahreslohn von CHF 156’200 (Eintrittsschwelle ab dem Jahr 2025) sind Sie automatisch im Zusatzplan versichert.

Die Finanzierung der Vorsorgeleistungen erfolgt durch Spar- und Risikobeiträge. Die Sparbeiträge dienen der Bildung des Altersguthabens. Die Risikobeiträge dienen der Abdeckung der Invaliditäts- und der Todesfallrisiken. Die Valora Pensionskasse trägt als autonome Vorsorgeeinrichtung die versicherungstechnischen Risiken Alter, Tod und Invalidität wie auch sämtliche Anlagerisiken selbst.

Seit dem 01.01.2022 können die Arbeitnehmenden für ihre Pensionskassen-Beiträge zwischen drei Sparplänen wählen: «Light», «Plus» oder «Max». Damit können sie ihre finanzielle Situation im Ruhestand freiwillig und eigenverantwortlich mitbestimmen. Die lohnprozentualen Sparbeiträge pro Altersgruppe für die Sparplanvarianten sind ab dem Jahr 2023 wie folgt:

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  • Wählbare Sparbeiträge durch Arbeitnehmende im Basisplan

    Minimaler Jahreslohn ab 01.01.2025: CHF 22’680

    AlterLightPlus / StandardMaxArbeitgeber alle Varianten
    25–345.00%5.25%5.25%5.25%
    35–447.50%7.75%8.25%8.25%
    45–548.00%8.25%10.75%10.75%
    55–708.50%8.75%11.25%13.25%
  • Wählbare Sparbeiträge durch Arbeitnehmende im Zusatzplan

    Ab 01.01.2025: Jahreslohn ab CHF 156’200

    AlterLight / StandardPlusMaxArbeitgeber alle Varianten
    18–701.00%2.00%3.00%3.00%

Ihren Wunsch-Sparplan für das Jahr 2027 können die Versicherten bis Ende November 2026 der Valora Pensionskasse mitteilen. Ein Wechsel des gewählten Sparplanes kann einmal jährlich jeweils per 1. Januar erfolgen.

«Die Valora Pensionskasse kann auf einen langjährigen und eindrücklichen Leistungsausweis zurückblicken. Nebst guter Performance und hohem Deckungsgrad zeichnet sie sich durch tiefe Vermögens- und Verwaltungskosten aus.»

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Überzeugende Gründe für einen Anschluss bei der Valora Pensionskasse

  • Anschliessen und profitieren
    • Die Valora Pensionskasse ist eine Non-Profit-Organisation/Stiftung. Jeder Franken geht an die Versicherten bzw. in die Wertschwankungsreserven.
    • Die Valora Pensionskasse überzeugt durch Einfachheit. 1 Vorsorgeplan – 1 Deckungsgrad – 1 Anlagestrategie.
    • Profitieren Sie von Effizienz in der Kundenbetreuung. Persönliche Betreuung durch Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin sorgt für schnelle und effektive Abwicklung Ihrer Anliegen.
    • Attraktive Kosten sind bei der Valora Pensionskasse garantiert. Tiefe Verwaltungskosten sind eine unserer strategischen Zielgrössen.
    • Transparenz ist uns wichtig. Wir legen grossen Wert auf Transparenz und veröffentlichen unsere Zahlen jedes Jahr im Geschäftsbericht.
    • Online-Portal «myVPK». Versicherte und Rentner können rund um die Uhr Simulationen und Abfragen durchführen. Seit 2023 können sich auch Arbeitgebende registrieren und u.a. mit der Valora Pensionskasse kommunizieren, eine Übersicht aller Versicherten ihrer Firma sowie Rechnungen und Kontoauszüge einsehen und Dokumente ablegen.
    • Flexible Pensionierung von Alter 58 bis 70 möglich. Der Zeitpunkt der Pensionierung kann flexibel in mehreren Schritten ab Alter 58 bis zur vollständigen Pensionierung bei Alter 70 gewählt werden.
    • Umhüllende Verzinsung des Sparkapitals sichergestellt. Für die Verzinsung des obligatorischen und überobligatorischen Sparkapitals gelten keine unterschiedlichen Zinssätze. Der Stiftungsrat bestimmt einmal jährlich die Höhe dieses Zinssatzes.
    • Wählbare Sparpläne «Light», «Plus» und «Max». Sie können zwischen drei Sparplänen wählen und so Ihre finanzielle Situation im Ruhestand freiwillig und eigenverantwortlich mitbestimmen.
    • Umhüllender Umwandlungssatz sorgt für einfache Berechnung der Altersrente. Beispiel: Sparkapital von CHF 100’000 multipliziert mit dem Umwandlungssatz von 5.1% ab 01.01.2025 ergibt eine Rente von CHF 5’100 pro Jahr.
    • Abfederung der vorzeitigen Pensionierung mit Überbrückungsrente. Bei vorzeitiger Pensionierung kann zur Überbrückung der AHV-Rente bis zum Erreichen des AHV-Alters eine freiwillig finanzierte und/oder eine versicherte Überbrückungsrente bezogen werden.
    • Lebenspartnerschaften sind abgesichert. Stirbt eine versicherte Person, können auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner Vorsorgeleistungen erhalten. Die Lebenspartnerschaft muss während der Erwerbstätigkeit schriftlich bei der Pensionskasse angemeldet werden.
    • Umfassende Möglichkeiten der Begünstigung im Todesfall für das Todesfallkapital. Die Begünstigten können der Valora Pensionskasse mit dem entsprechenden Formular gemeldet werden.
    • Unterstützung der Arbeitgebenden bei Personalorientierungen. Bei Bedarf können Fachleute der Valora Pensionskasse für Personalorientierungen kostenlos beigezogen werden.

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an (061 467 36 36) oder schreiben Sie eine Mail (pensionskasse@valora.com). Wir sind für Sie da.

Anschlussvereinbarung

Die Anschlussvereinbarung zwischen dem Arbeitgebenden und der Valora Pensionskasse bildet die Basis für das Anschlussverhältnis. Zweck dieses Vertrages ist die Versicherung aller Mitarbeitenden im Rahmen der beruflichen Vorsorge. In der Anschlussvereinbarung werden u.a. folgende Punkte festgelegt:

  • der Anschluss an die Stiftung
  • der Kreis der Versicherten
  • die Pflichten der angeschlossenen Firma gegenüber der Valora Pensionskasse
  • die Pflichten der Valora Pensionskasse gegenüber der angeschlossenen Firma
  • die Koordination mit der Krankentaggeldversicherung
  • die Kündigung und Auflösung der Anschlussvereinbarung
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Agenturmodell

Valora Pensionskasse – die richtige Wahl für Ihre Agentur! Das Agenturmodell von Valora bietet Ihnen die einmalige Chance, Ihr eigener Chef oder Ihre eigene Chefin zu werden. Mit der Valora Pensionskasse als Vorsorgeeinrichtung treffen Sie die richtige Wahl – wir sind flexibel, effizient und solid! Nutzen Sie unsere Kompetenz, Qualität und finanzielle Sicherheit zu einem fairen Preis. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung in der Kundenbetreuung von Agenturleitenden im Bereich Retail.

Häufig gestellte Fragen

Für angehende Agenturleitende

  • Kann ich Kapital aus meiner Pensionskasse für die Gründung einer Agentur beziehen?

    Nein. Ihre Agentur wird in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Daher gelten Agenturleitende nicht als selbständig erwerbend, sondern weiterhin als Angestellte. Ebenso werden Sie weiterhin als Angestellte der GmbH in der Valora Pensionskasse versichert bleiben. Das Gesetz sieht vor, dass Austrittsleistungen nur bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit als Einzelfirma bar ausbezahlt werden.

  • Was kostet mich die Pensionskasse?

    Wir unterscheiden zwischen Spar- und Risikobeiträgen sowie zusätzlichen Verwaltungskosten. Die Spar- und Risikobeiträge werden von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gemeinsam getragen. Die Versicherten können selbst entscheiden, wie viel Sparbeiträge sie monatlich leisten wollen (Sparplanvarianten «Light», «Plus» und «Max»). Die Verwaltungskosten werden vollumfänglich vom Arbeitgeber bezahlt und sind mit CHF 2.60 pro Person und Monat sehr kompetitiv.

    Wählbare Sparbeiträge im Basisplan ab 2023 (Minimaler Jahreslohn ab 01.01.2025: CHF 22’680)

    AlterLightPlus / StandardMaxArbeitgeber alle Varianten
    25–345.00%5.25%5.25%5.25%
    35–447.50%7.75%8.25%8.25%
    45–548.00%8.25%10.75%10.75%
    55–708.50%8.75%11.25%13.25%

    Risikobeiträge im Basisplan ab 2023

    AlterArbeitnehmendeArbeitgeber
    18–240.00%1.00%
    25–341.00%1.00%
    35–441.00%1.50%
    45–541.50%2.50%
    55–651.50%3.00%
    66–701.00%1.00%

  • Ändern sich meine Leistungen bei Eintritt in eine Agentur?

    Ihre Leistungen werden gemäss dem aktuell gültigen Vorsorgereglement unverändert weitergeführt. Durch den Wechsel in das Agenturmodell ändert sich nichts an den reglementarischen Grundlagen. Bei einer Veränderung des Lohnes ändern sich jedoch die davon abhängigen Leistungen.

  • Was ändert sich für meine Mitarbeitenden beim Wechsel aufs Agenturmodell?

    Nichts. Für Ihre Mitarbeitenden gilt das gleiche Vorsorgereglement wie bis anhin.

  • Wie funktioniert die Zahlung der Beiträge?

    Die Arbeitnehmerbeiträge müssen direkt von den Lohnzahlungen abgezogen werden. Die Valora Pensionskasse erstellt für alle Mitarbeitenden der Agentur jeden Monat eine Abrechnung für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Ist die Rechnung drei Monate nach Fälligkeit nicht beglichen, so ist die Valora Pensionskasse verpflichtet, die Aufsichtsbehörde zu informieren.

  • Welche Meldepflichten kommen auf Agenturleitende zu?

    Sie sind verpflichtet, uns sämtliche relevanten Daten Ihrer Mitarbeitenden zu melden. Dazu gehören Eintritte, Austritte, Lohn- und Adressänderungen sowie Änderungen des Zivilstandes. Bei längeren Absenzen infolge Krankheit oder Unfall mit einer allfälligen Anmeldung bei der Eidg. Invalidenversicherung (IV) oder bei Todesfällen benötigen wir umgehende Meldung von Ihnen.

  • Was muss ich unternehmen, um die neue Agentur bei der Valora Pensionskasse anzumelden?

    Nichts. Wir werden von der Valora AG über die Gründung Ihrer GmbH und den Zeitpunkt des Übertritts in das Agenturmodell informiert. Sie erhalten automatisch von uns einen Anschlussvertrag zur Unterschrift zugestellt. Bitte senden Sie uns diesen unterschrieben zurück. Valora informiert uns ebenfalls über den Übertritt betroffener Mitarbeitender.

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

    Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns: pensionskasse@valora.com oder rufen Sie uns an: 061 467 36 36.

Für bestehende Arbeitgebende